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Mietbedingungen für Fräser zur Verarbeitung von Pöttker Gratleisten

form32 Designelemente GmbH · Beckumer Straße 220 · 59556 Lippstadt
Stand: 27.08.2026 · Kontakt bei Fragen zur Miete: beratung@form32.de

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Mietbedingungen für Fräswerkzeuge als PDF öffnen

1. Geltungsbereich

Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Fräsern zur Verarbeitung von Pöttker Gratleisten durch die form32 Designelemente GmbH, nachfolgend „form32“ genannt.

Die Vermietung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere Schreiner, Tischler, Möbelbauer, Innenausbauer, Planer und gewerbliche Kunden. Eine Vermietung an Verbraucher erfolgt nicht.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn form32 ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Mietgegenstand

Mietgegenstand ist der vom Kunden im Onlineshop ausgewählte Fräser zur Verarbeitung von Pöttker Gratleisten, nachfolgend „Mietfräser“ genannt.

Diese Mietbedingungen gelten insbesondere für folgende Ausführungen:

  • CNC-Fräskopf für 14 mm Frästiefe
  • CNC-Fräskopf für 16 mm Frästiefe
  • Profil-Fräser für die Handoberfräse für 14 mm Frästiefe
  • Profil-Fräser für die Handoberfräse für 16 mm Frästiefe

Der Mietfräser ist ausschließlich für die fachgerechte Verarbeitung von Pöttker Gratleisten vorgesehen. Er ist kein allgemein freigegebenes Mietwerkzeug für beliebige Fräsarbeiten.

Der ausgewählte Mietfräser, die Frästiefe, die Anzahl der Nutzungstage und die Lieferadresse ergeben sich aus der Bestellung.

Mit der Bestellung wird kein bestimmtes Kalenderdatum als Versand-, Zustell- oder Nutzungstermin reserviert. Der Versand erfolgt innerhalb der im Onlineshop angegebenen Lieferzeit. Der konkrete Nutzungszeitraum ergibt sich aus der dokumentierten Zustellung und der vom Kunden bestellten Anzahl an Nutzungstagen.

3. Bestellung und Vertragsschluss

Die Darstellung der Mietfräser im Onlineshop stellt eine Aufforderung an den Kunden dar, eine verbindliche Bestellung abzugeben.

Mit Abschluss des Bestellvorgangs bestellt der Kunde den ausgewählten Mietfräser für die im Onlineshop ausgewählte Anzahl von einem bis fünf Nutzungstagen zu dem dort ausgewiesenen Gesamtpreis.

Ein bestimmter Zustell-, Versand- oder Nutzungstermin ist nicht Gegenstand des Bestellvorgangs. Die Bestellung begründet insbesondere keinen Anspruch auf Überlassung zu einem bestimmten, vom Kunden gewünschten Termin.

form32 nimmt die Bestellung durch Übersendung der Bestellbestätigung an.

Der Versand erfolgt innerhalb der im Onlineshop angegebenen Lieferzeit von zwei bis fünf Werktagen. Der konkrete Nutzungszeitraum richtet sich nach der dokumentierten Zustellung und der bestellten Anzahl an Nutzungstagen. Eine gesonderte Terminabstimmung oder Terminreservierung erfolgt nicht.

4. Mietpreis, Zahlung, Versand und Nachberechnung

Der Mietpreis für einen Profil-Fräser für die Handoberfräse beträgt 49,00 € netto für einen Nutzungstag. Jeder weitere vom Kunden bei der Bestellung ausgewählte Nutzungstag erhöht den Mietpreis um 10,00 € netto.

Der Mietpreis für einen CNC-Fräskopf beträgt 59,00 € netto für einen Nutzungstag. Jeder weitere vom Kunden bei der Bestellung ausgewählte Nutzungstag erhöht den Mietpreis um 14,00 € netto.

Alle genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der vollständige Mietpreis ergibt sich aus der ausgewählten Werkzeugausführung, der Frästiefe und der Anzahl der Nutzungstage. Er wird vor Abschluss der Bestellung im Onlineshop angezeigt und mit Abschluss des Mietvertrags zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt über die vom Kunden gewählte Zahlungsart.

Der Hin- und Rückversand ist im Mietpreis enthalten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Dem Paket liegt ein Rücksendeetikett bei.

Zusätzliche Nutzungstage, die durch eine verspätete Rücksendung entstehen, werden entsprechend dem jeweiligen Tagespreis nachberechnet.

Nach Rückgabe prüft form32 den Mietfräser. Kosten wegen verspäteter Rücksendung, erforderlicher Reinigung, Beschädigung oder Verlust können gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit die Voraussetzungen dieser Mietbedingungen erfüllt sind.

5. Mietdauer und Rücksendefrist

Die Anzahl der Nutzungstage ergibt sich aus der Bestellung.

Der Tag der dokumentierten Zustellung beim Kunden gilt als Ankunftstag und wird nicht als Nutzungstag berechnet. Der erste Nutzungstag ist der Kalendertag nach der dokumentierten Zustellung.

Der Mietfräser ist spätestens an dem Kalendertag zurückzusenden, der auf den letzten bestellten Nutzungstag folgt.

Beispiel: Erfolgt die Zustellung am Montag und wurde ein Nutzungstag bestellt, zählt Montag nicht als Nutzungstag. Dienstag ist der Nutzungstag. Der Mietfräser muss spätestens am Mittwoch zurückgesendet werden.

Fällt der Rücksendetag auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, gilt der nächste Werktag als maßgeblicher Rücksendetag.

Maßgeblich für die fristgerechte Rücksendung ist die erste dokumentierte Annahme der Rücksendung durch den Versanddienstleister. Der Kunde muss den Einlieferungsbeleg bis zur vollständigen Abwicklung aufbewahren und form32 auf Anfrage vorlegen.

Wird die bestellte Anzahl an Nutzungstagen überschritten oder erfolgt die Rücksendung nicht fristgerecht, ist form32 berechtigt, weitere Nutzungstage nachzuberechnen. Der zusätzliche Tagespreis beträgt 10,00 € netto für Profil-Fräser der Handoberfräse und 14,00 € netto für den CNC-Fräskopf.

6. Versand, Rücksendeetikett und Transportverpackung

form32 versendet den Mietfräser an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

Der Kunde ist verpflichtet, die mitgelieferte Schutz- und Transportverpackung für die Rücksendung aufzubewahren und den Mietfräser ausschließlich in dieser Verpackung zurückzusenden. Das beiliegende Rücksendeetikett ist zu verwenden.

Ist die Transportverpackung beschädigt oder nicht mehr vorhanden oder ist das Rücksendeetikett nicht nutzbar, hat der Kunde vor der Rücksendung Kontakt mit form32 aufzunehmen. Der Mietfräser ist beim Rücktransport vor Stößen, Feuchtigkeit, Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.

7. Zustand bei Versand und Prüfung bei Erhalt

form32 prüft den Mietfräser vor dem Versand und dokumentiert den Zustand nach eigenem Ermessen, insbesondere durch Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Foto oder Checkliste.

Der Kunde ist verpflichtet, den Mietfräser unmittelbar nach Erhalt auf offensichtliche Transportschäden sowie auf Vollständigkeit zu prüfen.

Offensichtliche Schäden, Mängel oder Auffälligkeiten sind form32 vor der ersten Nutzung in Textform mitzuteilen und nach Möglichkeit durch Fotos zu dokumentieren. Wird der Mietfräser trotz offensichtlicher Schäden oder Auffälligkeiten ohne vorherige Mitteilung genutzt, kann dies bei der späteren Schadensbewertung berücksichtigt werden.

8. Bestimmungsgemäße Nutzung

Der Mietfräser darf ausschließlich fachgerecht zur Verarbeitung von Pöttker Gratleisten in Massivholz eingesetzt werden.

Der Kunde muss vor der Nutzung prüfen, ob Mietfräser, Maschine, Spannmittel, Drehzahl, Vorschub, Absaugung, Werkstück und Material für die geplante Bearbeitung geeignet sind.

Das Werkstück ist vor Beginn sorgfältig auf Fremdkörper zu prüfen. Im vorgesehenen Bearbeitungsbereich dürfen sich insbesondere keine Nägel, Schrauben, Klammern, Metallteile, Steine oder sonstigen harten Fremdkörper befinden, die den Mietfräser beschädigen oder zerstören können. Verursachen solche Fremdkörper Schäden, kann form32 Prüf-, Reparatur- oder Ersatzkosten nach tatsächlichem Aufwand berechnen, soweit der Kunde die unterlassene oder unzureichende Prüfung zu vertreten hat.

Die Nutzung ist nur durch fachkundige Personen zulässig, die mit der sicheren Bedienung der eingesetzten Maschine und des Fräsers vertraut sind.

Unzulässig sind insbesondere:

  • die Nutzung für nicht freigegebene Materialien oder andere Werkstoffe als geeignetes Massivholz,
  • die Bearbeitung von Metall, Stein, Glas, Keramik, mineralischen oder stark abrasiven Werkstoffen,
  • die Bearbeitung von Werkstücken mit harten Fremdkörpern im Bearbeitungsbereich,
  • die Nutzung mit ungeeigneten Maschinen oder Spannsystemen,
  • falsche Drehzahl, falscher Vorschub oder unzureichende Werkstücksicherung,
  • die Nutzung ohne geeignete Absaugung,
  • das Nachschärfen, Zerlegen, Verändern oder Reparieren des Mietfräsers,
  • die Weitergabe an Dritte ohne vorherige Zustimmung von form32.

9. Reinigung und Rückgabezustand

Der Mietfräser ist nach der Nutzung sorgfältig zu reinigen und trocken, vollständig sowie ordnungsgemäß verpackt zurückzusenden.

Fräser, Schneidbereich, Aufnahmen, Verpackung und Transportbehältnis sind von groben Spänen, Frässtaub und sonstigen Bearbeitungsrückständen zu befreien. Der Mietfräser ist gründlich abzusaugen. Anhaftende Rückstände wie Harz, Kleber, Feuchtigkeit, mineralische Stäube oder sonstige Fremdstoffe sind vor der Rückgabe zu entfernen, soweit dies ohne Beschädigung möglich ist.

Wird der Mietfräser deutlich verschmutzt zurückgesendet und ist eine zusätzliche Reinigung erforderlich, kann form32 eine Reinigungspauschale von 25,00 € netto berechnen. Darüber hinausgehende Reinigungs-, Prüf-, Reparatur- oder Ersatzkosten können nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich berechnet werden, soweit der Kunde die Verunreinigung zu vertreten hat.

10. Verschleiß, Beschädigung und Verlust

Ein üblicher, nutzungsbedingter Verschleiß bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Mietfräsers ist mit dem Mietpreis abgegolten.

Nicht umfasst sind Schäden, übermäßiger Verschleiß oder Funktionsbeeinträchtigungen durch unsachgemäße Nutzung, ungeeignete Materialien, Fremdkörper im Werkstück, falsche Maschineneinstellung, falsche Drehzahl, falschen Vorschub, unzureichende Absaugung, Sturz, Überlastung, Verschmutzung oder sonstige vom Kunden zu vertretende Einwirkungen. Hierzu zählen insbesondere beschädigte, ausgebrochene, verbrannte, verformte oder übermäßig abgestumpfte Schneiden sowie Schäden durch harte Fremdkörper im Werkstück.

Der Kunde haftet für Schäden, die er zu vertreten hat. form32 kann erforderliche Reparatur-, Prüf-, Reinigungs- oder Ersatzkosten nach tatsächlichem Aufwand berechnen. Bei Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden können die Kosten der Ersatzbeschaffung berechnet werden, soweit der Kunde den Verlust oder Schaden zu vertreten hat. Schäden, Störungen oder Verlust sind form32 unverzüglich mitzuteilen.

11. Prüfung nach Rückgabe und Nachberechnung

Nach Rückerhalt prüft form32 den Mietfräser auf Vollständigkeit, Reinigung, Funktion und sichtbare Beschädigungen. Festgestellte Mängel, Schäden, Verschmutzungen oder fehlende Teile werden dokumentiert.

Zusätzliche Kosten aufgrund verspäteter Rücksendung, erforderlicher Reinigung, Beschädigung, Verlust oder nicht ordnungsgemäßer Rückgabe können nachträglich in Rechnung gestellt werden, soweit der Kunde sie zu vertreten hat. Der Kunde erhält eine nachvollziehbare Abrechnung.

12. Sicherheit und Nutzungshinweise

Der Mietfräser darf nur fachgerecht und unter Beachtung der geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften eingesetzt werden.

Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für fachkundige Bedienung, eine geeignete Maschine, sichere Werkstückspannung, geeignete Absaugung, passende Drehzahl und passenden Vorschub, die Prüfung des Werkstücks auf Fremdkörper, geeignete persönliche Schutzausrüstung und eine sichere Arbeitsumgebung.

Die bereitgestellten Anwendungs- und Sicherheitshinweise sind vor der Nutzung zu lesen und einzuhalten.

13. Keine Überlassung an Dritte

Der Mietfräser darf ohne vorherige Zustimmung von form32 nicht an Dritte weitergegeben, verliehen, vermietet oder anderweitig überlassen werden. Der Kunde bleibt verantwortlich, solange sich der Mietfräser in seinem Besitz oder Einflussbereich befindet.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von form32.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.